Wir lassen Sie auch nach erfolgreicher Titulierung Ihrer Forderung durch Urteil, Beschluss oder Vergleich nicht im Stich. Zahlt der Schuldner nicht freiwillig, vertreten wir unsere Mandanten bis zur vollständigen Beitreibung ihrer Forderung. Wir schlagen unseren Mandanten hierbei effektive Wege zur Vollstreckung in das Einkommen und Vermögen des Schuldners vor. Der Mandant entscheidet, in welchem Umfang und mit welchem Kostenaufwand er die Zwangsvollstreckung betreiben will. Oft können wir auch bei Schuldnern, die ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse so gestaltet haben, dass sie unpfändbar erscheinen, noch erfolgreich die Forderung des Mandanten beitreiben.
Wir begleiten unsere Mandanten auch als Gläubiger im Insolvenzverfahren, versuchen, die Forderung vor der Restschuldbefreiung zu bewahren und unberechtigte Ansprüche und Einwendungen des Insolvenzverwalters bzw. des Schuldners abzuwenden, so dass die Forderung mit einer möglichst hohen Quote am Insolvenzverfahren partizipiert und gegebenenfalls nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsverfahrens weiter vollstreckt werden kann, soweit sie noch nicht erfüllt ist.
Ab einer Anzahl von 50 gleichzeitigen Vollstreckungsverfahren sind wir bereit, Honorarvereinbarungen abzuschließen, welche Ihnen Ihr Forderungsmanagement erheblich erleichtern.