Wohnungs-eigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Verhältnisse der Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander.
Wir vertreten und beraten Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer insbesondere zu folgenden Punkten:
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen Dritter wie Mietern, Nachbarn usw.
- Durchsetzung und Abwehr beschlossener Rücklagen und Umlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Durchsetzung und Anfechtung in der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Gemeinschaftseigentum gegen einzelne Wohnungseigentümer und Dritte
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Verwalters gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft