Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Verwaltung. Hier beraten und begleiten wir unsere Mandanten vom Antrag über das außergerichtliche Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichts.
Insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu
- Anträgen auf Genehmigungen und Leistungen der Verwaltung und, soweit erforderlich, die anschließende Durchsetzung im Widerspruchsverfahren bzw. im Gerichtsverfahren
- Abwehr belastender Verwaltungsbescheide wie z. B. über Ausbaubeiträge
- Begleitung und Durchsetzung der Ansprüche im Enteignungsverfahren
- Beratung zu und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Verwaltung