Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrsrechts umfassen die umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie die Verteidigung in Bußgeld-und Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug. Darüber hinaus befassen wir uns mit der Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen im Rahmen eines Fahrzeugkaufs sowie der Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für die
– Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden u.v.m.
– Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Strafbefehle und Anklagen gegenüber der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, beispielsweise nach Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt u.v.m.
– Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Fahrzeug auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz und Rückabwicklung
– Vertretung versicherungsrechtlicher Ansprüche betreffend die eigene Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung, unter anderem zur Durchsetzung von Versicherungsansprüchen und der Abwehr von Regressansprüchen
– Beratung und Vertretung in Führerscheinangelegenheiten z.B. nach Entzug wegen Alkohol-oder Drogendelikten, bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, bei drohendem Entzug wegen körperlicher Gebrechen oder geistiger Mängel sowie mehrfachen Eintragungen im Fahreignungsregister