Das Sozialrecht befasst sich mit den Ansprüchen auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) mit den Ansprüchen auf Grundsicherung und den Ansprüchen auf Ausbildungsförderung. Nicht zuletzt beschäftigt sich das Sozialrecht mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen.
Wir prüfen für unsere Mandanten ergangene Bescheide darauf, ob alle Ansprüche in der dem Mandanten zustehenden Höhe dem Mandanten bewilligt wurden. Anderenfalls lassen wir die Bescheide im Widerspruchsverfahren oder Überprüfungsverfahren durch die Behörde und, soweit erforderlich, anschließend im Sozialgerichtsweg überprüfen. Zudem überprüfen wir ergangene Rückforderungsbescheide der Behörde auf ihre Berechtigung dem Grunde als auch der Höhe nach. Ergibt die Prüfung einen Fehler, vertreten wir unsere Mandanten zur Abwehr der dann unberechtigt erhobenen Forderung.