Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich des Mietrechts zählen sowohl die Vertretung von Mietern bei Mängeln an der Mietsache und Abwehr von Räumungskündigungen, als auch die Vertretung von Vermietern und Hausverwaltern zur Durchsetzung von Mietrückständen und Kündigungen bis hin zur Zwangsräumung.
Insbesondere betreffen die außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten
– die Geltendmachung bzw. Abwehr von Mietminderungsansprüchen beispielsweise wegen Schimmelbildung, Baumängeln oder Lärm
– die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsverlangen, unter anderem wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder Modernisierungsmaßnahmen
– den Ausspruch bzw. die Verteidigung gegen außerordentliche/fristlose Kündigungen, deren gerichtliche Durchsetzung einschließlich der Räumungsvollstreckung z.B. wegen Zahlungsverzug, Lärmbelästigung oder Eigenbedarfs
– die Titulierung und Zwangsvollstreckung bzw. Abwehr rückständiger Zahlungen von Miete und Nebenkosten
– die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen