Im Familienrecht beraten und vertreten wir Mandanten zum Abschluss von Eheverträgen.
Gerät die Ehe in die Krise, beraten wir unsere Mandanten zur Trennung vom Partner und hierbei zu beachtenden Regeln und Ansprüchen (z. B. auf Unterhalt). Im Scheidungsverfahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfänglich auch zur Regelung der Scheidungsfolgen wie z. B. Versorgungsausgleich, gegenseitige Unterhaltsansprüche, Sorgerecht bzw. Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern, Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, gegebenenfalls im Zugewinnausgleich. Hier verhandeln wir für die Mandanten Scheidungsfolgenvereinbarungen und vertreten sie, wenn erforderlich, in den Scheidungsfolgeverfahren.
Eltern und Kinder vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen sowie bei der Abänderung bestehender Unterhaltstitel wenn sich die Einkommens- und Vermögenssituation der Unterhaltsverpflichteten oder –berechtigten seit Errichtung des Titels geändert haben.