Das Energierecht beschäftigt sich mit der Energiewirtschaft und insbesondere mit der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektroenergie, Wärme und Gas. Wir beraten und vertreten Energieversorger umfassenden zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Energierecht. Wir beraten und vertreten Kunden von Energieversorgern zu allen Ansprüchen aus dem Versorgungsvertrag.
Wir beraten und vertreten Mandanten, deren Ansprüche sich aus der Aufstellung von Freileitungsmasten, der Verlegung von Leitungen, der Aufstellung von Windkraftanlagen ergeben.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ergibt sich aus der Beratung und Vertretung zu Emissionen der Anlagen zur Energieerzeugung bzw. zum Energietransport.