Erbrecht regelt die Rechtsbeziehungen bei der Rechtsnachfolge nach einer natürlichen Person bei deren Ableben.
Wir beraten und vertreten regelmäßig zur Gestaltung, Durchsetzung und Anfechtung von Verfügung von Todes wegen. Unternehmer beraten und begleiten wir bei der Unternehmensnachfolge. Im Erbfall beraten und vertreten wir zur Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Pflichtteilsansprüche.
Zu unserer Tätigkeit gehören insbesondere: