Ob man richtig und ausreichend versichert ist, zeigt sich oft erst im Schadensfall. Reguliert die Versicherung dann nicht oder nicht im gewünschten Umfang, prüfen wir für unsere Mandanten die sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ergebenden Ansprüche und setzen diese, insoweit sie nicht erfüllt wurden, gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch. Zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten nutzen wir neben den Möglichkeiten der außergerichtlichen Durchsetzung und dem Gerichtsweg auch die Versicherungsaufsicht und eingerichtete Schlichtungsstellen.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass der Schaden des Mandanten nicht oder nicht vollständig durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, prüfen wir, ob der Mandant bei Abschluss des Vertrages ausreichend und richtig beraten wurde. Liegt ein Beratungsfehler vor, setzen wir den daraus entstehenden Schaden gegenüber dem Haftenden durch.