Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Bauträger bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen über Bauleistungen und Architektenleistungen, gleich ob sie die komplette Errichtung von Gebäuden oder Teilleistungen, auch Subunternehmerleistungen an bestehenden oder zu errichtenden Bauwerken beinhaltet. Hierbei berücksichtigen wir, soweit vereinbart, die speziellen Vorschriften der HOAI, VOB und der Makler- und Bauträger-VO.
Wir begleiten unsere Mandanten beratend vom Grundstückserwerb bis zur fertigen Immobilie.
Wir beraten unsere Mandanten zu erforderlichen Genehmigungen und vertreten sie im Genehmigungsverfahren, soweit erforderlich auch im Widerspruchsverfahren und anschließendem Klageverfahren.
Sollten unsere Mandanten durch das Bauvorhaben eines Dritten beeinträchtigt werden, können sie sich darauf verlassen, dass wir in enger Abstimmung mit ihnen alle zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um diese Beeinträchtigung abzuwehren oder, soweit dies rechtlich nicht möglich ist, zumindest Maßnahmen durchzusetzen, welche die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß herabsetzen.