Arbeitsrecht
Arbeitsrecht dient vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Es regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Erbringung der abhängigen, unselbständigen Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Beziehungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bzw. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. einzelnem Arbeitgeber.
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Wir betreiben konsequent die Durchsetzung und die Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche. Regelmäßig beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- im Kündigungsschutzverfahren
- bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
- wir prüfen und entwickeln individuelle Arbeitsverträge einschließlich der Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Beratung, Durchsetzung und Abwehr zu bzw. von Ansprüchen zur Mitbestimmung von Mitarbeitervertretungen (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen der Kirchenbediensteten)
- Beratung zu sowie Durchsetzung und Abwehr von tarifvertraglichen Ansprüchen
- arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensgründung, Unternehmensänderung und Unternehmensnachfolge
- Gestaltung des Dienstrechtes von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten