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Lange Rede, kurzer Sinn. (Schiller)

Arbeitgeber muss während der Ruhephase der Altersteilzeit entstandenen Urlaub abgelten

Arbeitgeber muss während der Ruhephase der Altersteilzeit entstandenen Urlaub abgelten

Bei Altersteilzeit im Blockmodell folgt einer Arbeitsphase, in der die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Vollzeit arbeitet, eine regelmäßig gleichlange Ruhephase. Auch in der Ruhephase erwerben die Arbeitnehmer Urlaubsansprüche, die sie während der Ruhephase nicht nehmen können, weil die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung suspendiert ist und deshalb keine Freistellung von der Arbeitsleistung und damit Urlaubsgewährung erfolgen kann.

Diesen Urlaubsanspruch hat der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses und damit der Ruhephase der Altersteilzeit abzugelten. Viele Arbeitgeber machen dies nicht freiwillig. Sind Sie betroffen, vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und setzen Ihren Anspruch durch.

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