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Lange Rede, kurzer Sinn. (Schiller)

Pflegegrad beantragen – Pflege absichern

Mit zunehmenden Alter stellt sich immer mehr die Frage, wie die eigene Pflege im Alter, auch von zu Hause aus, abgesichert werden kann. Auch Angehörige machen sich Gedanken darüber, wie
die Pflege der Eltern oder Großeltern neben Beruf und eigener Familie tatsächlich und finanziell realisierbar ist.

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse ist dabei der erste Schritt in die richtige Richtung, wenn das alltägliche Leben nicht mehr allein bewerkstelligt werden kann. Wird durch die Pflegekasse ein Pflegegrad zuerkannt und die Pflege durch einen Angehörigen durchgeführt, wird ab dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld gezahlt.

Natürlich kann die Pflege auch durch einen Pflegedienst oder eine Kombinationsleistung abgesichert werden, wobei dann allerdings kein oder nicht das volle Pflegegeld fließt. Daneben steht dem Pflegebedürftigen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125,00 EUR für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag und von 40,00 EUR für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege zur Verfügung. Auch Umbaumaßnahmen können bis zu einem Betrag von 4.000 EUR durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für eine Pflegeperson sogar Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, was zum Erhalt oder zur Erhöhung der eigenen Rente führen kann.

Es lohnt sich also in jedem Fall einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und, falls der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig bemessen ist, durch einen Fachanwalt für Sozialrecht prüfen zu lassen, ob ein Widerspruch gegen den Bescheid Sinn macht.

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